Allgemeine Geschäftsbedingungen

SAILORAMA veranstaltet Segeltörns zum Mitsegeln


SAILORAMA Segelreisen ist eine in Österreich registrierte Kojen-Charteragentur.

Sie buchen bei uns eine Koje (=Schlafplatz) oder mehrere Kojen auf einem Segelschiff. Mit Ihnen an Bord sind der Yachtskipper und weitere Mitsegler. Oder Sie buchen im Rahmen einer Exklusivbuchung alle Kojen eines Segelschiffs. Mit an Bord ist der Yachtskipper. Darüber hinaus entscheiden Sie selbst, wer mit Ihnen an Bord ist.

Als Leistungen bieten wir den Segeltörn selbst, Ausübung des Segelsports, Segelanleitung und Bordkasse (Stützpunkt- und Dieselkosten, Hafengebühren und Bereitstellung der Verproviantierung im Rahmen des Segelsports) an. Als Kojen-Charteragentur ist SAILORAMA kein Reisebüro. Ihre Segeltörn-Buchung unterliegt nicht dem Pauschalreiserecht. Buchen Sie bei uns einen Segeltörn, gelten ausschließlich die Ihnen hier vorliegenden Geschäftsbedingungen gemeinsam mit der Rechnung als Buchungsvertrag.

  1. BUCHUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

    Auf Ihre unverbindliche Buchungsanfrage bieten wir Ihnen ein reguläres Buchungsangebot auf Basis der hier angebotenen Leistungsbeschreibung an. Sobald Sie dieses Buchungsangebot schriftlich bestätigen, wird der Buchungsvertrag wirksam und Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung. Auch wenn Sie für mehrere Personen buchen, besteht der Buchungsvertrag ausschließlich zwischen Ihnen und uns.


  2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    Nach Rechnungseingang leisten Sie als Anzahlung ein Drittel des Kojencharterpreises per Banküberweisung auf die von uns genannte Kontoverbindung. Den Restbetrag überweisen Sie so, dass die Zahlung 40 Tage vor Törnbeginn auf unserem Konto verbucht werden kann. Als Nachweis gilt der Einzahlungsbeleg mit Datum nicht jünger als 41 Tage vor Törnbeginn.

    Bei Zahlungsverzögerungen von mehr als zwei Tagen senden wir eine Erinnerungs-eMail an die bei Buchung angegebene eMail-Adresse. Überweisen Sie den Restbetrag nicht binnen zweier weiterer Tage, gilt das als kundenseitige Stornierung.


  3. RÜCKTRITT, UMBUCHUNG, ABSAGE, STÖRUNG UND HÖHERE GEWALT

    a. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts müssen Sie eine pauschalierte Entschädigung (Stornogebühr) leisten. Diese beträgt bis zum 40. Tag vor Törnbeginn ein Drittel des gesamten Kojencharterpreises. Bei späterer Stornierung oder bei Nichtantritt des Törns fallen 100 Prozent des Kojencharterpreises an.

    b. Es besteht kein Anspruch auf Änderungen hinsichtlich Segelrevier oder Törntermin. Entsprechende Änderungswünsche gelten als Stornierungen mit anschließender Neubuchung.

    c. Wir behalten uns das Recht vor, einen Segeltörn bis vier Wochen vor Törnbeginn aufgrund von Teilnehmermangel abzusagen, sofern nicht eine explizite Durchführungsgarantie vereinbart wurde. Bei Absage erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

    d. Nach Beginn des Törns sind wir berechtigt, den Kojenchartervertrag fristlos zu kündigen, wenn Sie oder in Ihrer Buchung mit angeführte Teilnehmer die nach seemännischer Ansicht sichere Durchführung des Segeltörns ungeachtet einer Abmahnung des Skippers nachhaltig stören oder gefährden, oder Sie oder mit angeführte Teilnehmer sich selbst oder andere Teilnehmer oder den Skipper nach seemännischer Ansicht gefährden.


  4. LEISTUNGEN

    a. Die angebotenen Kojenchartertörns finden auf angemieteten Yachten oder auf firmeneigenen Yachten mit von uns gestellten Skippern statt

    b. Als Kojen-Charteragentur bieten wir ausschließlich Kojencharterleistungen an; diese können im Rahmen einer Gruppenbuchung auch alle verfügbaren Yachtkojen beinhalten ("Exklusiv-Buchung"). In den Kojencharterleistungen sind enthalten: Aufenthalt und Übernachtung auf der Yacht, Bereitstellung eines ausgebildeten Skippers, Ausübung von Yachtsport, alle anfallenden obligatorischen Yachtversicherungen und segelsportassoziierte Leistungen (Treibstoffe, Hafengebühren, Bereitstellung von Verproviantierung an Bord, Endreinigung und Ähnliches). Weitere Leistungen erbringen wir nicht.

    c. Die angebotenen Kojenchartertörns sind weder Rundreisen mit bestimmten Tageszielen noch Beförderungsleistungen. Sie sind kein Passagier, sondern Teil der Segelcrew und nehmen gemeinsam mit anderen Mitseglern an einer Veranstaltung mit sportlichem Schwerpunkt teil. An Bord kochen und spülen Sie selbst gemeinsam mit den anderen Mitseglern.

    d. Die im Angebot erwähnten Segelrouten sind beispielhaft. Maßgeblich ist nur das ausgewiesene Segelrevier. Im Angebot eventuell vorgeschlagene Landausflüge sind fakultativ.

    e. Die angebotenen Leistungen der Kojenchartertörns beginnen beim ersten Betreten der Yacht und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Die Leistungen gelten auch dann als erbracht, wenn wetter-, sicherheits-, krankheits- oder technikbedingt die geplanten Routen geändert werden müssen und/oder die Yacht im Hafen bleiben muss und keine grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder des Schiffsführers vorliegt. Reparaturbedingte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft üblich sind, sind als Teil des Segelsports zu dulden. Die zu tolerierende Überliegezeit beträgt 24 Stunden pro einwöchigem Segeltörn.

    f. Es ist nicht möglich zu garantieren, dass alle Teile der Yachtausstattung immer störungsfrei funktionieren. Eine Segelyacht ist eine sehr komplexe Einheit einer Vielzahl an Funktionen, die im laufenden Betrieb teilweise massiv beansprucht werden und ausfallen können. Auftreten und Beseitigung dieser Störungen sind integraler Bestandteil des Yachtsports. Ernsthafte technische Probleme werden von Mechanikern unserer lokalen Partnerfirmen beseitigt. Falls der Mechaniker nicht in der Lage ist, zur Yacht zu gelangen oder im Fall von kleinen Pannen, umfasst Ihre Teilnahme am Segeltörn auch Hilfe bei der Beseitigung der Störung, wenn dies Ihre Möglichkeiten nicht überschreitet.

    g. Wenn in der jeweiligen Ausschreibung nicht anders vermerkt, beginnt der Segeltörn um 1800 Uhr und endet um 0900 Uhr.

    h. Änderungen bezüglich eventuell ausgeschriebener Yachten bei gleichem Standard behalten wir uns vor.


  5. HAFTUNG

    a. Zu Beginn jedes Kojenchartertörns wird an Bord und vor erstem Auslaufen eine Sicherheits- und Yachtbenutzungseinweisung durchgeführt. Handeln Sie oder die in Ihrer Buchung mit angeführten Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich entgegen diesen Einweisungen, so haften Sie für daraus entstehende Schäden.

    b. Mit Teilnahme am Kojenchartertörn nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese Veranstaltung primär sportlichen Charakter hat und dass dadurch naturgemäß die Gefahr etwaiger Schäden an persönlichem Besitz oder die Gefahr körperlicher Verletzungen oder Ablebens besteht. Schadenersatzforderungen jeder Art, sowohl an andere Mitsegler als auch an den Skipper oder an SAILORAMA sind, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder kein Vorsatz bestehen, ausgeschlossen.

    c. Sie haften nicht für durch nautischen Betrieb entstandene Schäden/Verluste, auch wenn Sie diese selbst herbeiführten. Sie haften nur dann, wenn eine "durchschnittliche vernünftige Person" auch zivilrechtlich an Land haften würde (objektiver Sorgfaltsmaßstab) oder Sie oder die in Ihrer Buchung mit angeführten Teilnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich handelten.

    In der Praxis heißt das beispielsweise, dass Sie nicht für einen Segelriss, für eine Grundberührung oder für einen Motorschaden haften, auch wenn Sie selbst am Steuer standen. Aber Sie haften, wenn Sie im Hafen oder bei ruhiger See eine Decksluke eintreten, oder wenn Ihre Füllfeder den Salonsofabezug bekleckert, oder wenn Ihre Powerbank explodiert.  

    d. Verstopfen Sie oder die in Ihrer Buchung mit angeführten Teilnehmer eine Toilette, obwohl Sie bereits in die Toilettenbenutzung eingewiesen wurden, beträgt die von Ihnen zu zahlende Reparaturpauschale EUR 150.

    e. Verlieren oder beschädigen Sie oder die in Ihrer Buchung mit angeführten Teilnehmer nicht-nautische Freizeitprodukte (SUP, Paddel, Beiboot im Spielbetrieb etc.), haften Sie im Rahmen des jeweiligen Zeitwerts.

    f. Kann der Endhafen eines Kojenchartertörns aufgrund von Wetterbedingungen oder technischen Problemen nicht erreicht werden und muss alternativ in einem anderen Hafen beendet werden, so haften wir für daraus resultierende Kosten nur, wenn das Nichterreichen des Endhafens durch grobe Fahrlässigkeit des Skippers eintritt. Die Haftung ist auf EUR 300 pro Person begrenzt.


  6. HAUSORDNUNG

    a. Sie müssen
    Minderjährige, die in Ihrer Obhut stehen, beaufsichtigen und haften für diese.
    b. Sie haben gemeinsam mit den anderen Mitseglern dafür zu sorgen, dass die Yacht bei Törnende besenrein (Geschirr gewaschen, Müll entsorgt) übergeben wird.


  7. GESETZLICHE BESTIMMUNGEN IM HERKUNFTS-, TRANSIT- UND ZIELLAND

    a.
    Sie sind selbst für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll-, Quarantäne-, Gesundheits- und ähnlicher Vorschriften im Herkunfts-, Transit- und Zielland selbst verantwortlich. Sind Sie durch entsprechende Vorschriften an der Anreise zum Segeltörn oder an der (weiteren) Teilnahme am Segeltörn verhindert, kann daraus kein Recht auf Rücktritt abgeleitet werden. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf die An- und Abreise zum/vom Ausgangshafen als auch auf etwaige grenzüberschreitende Segeltörns. Alle Kosten, die aus der Nichtbeachtung der jeweils gültigen Landesvorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Ist es Ihnen aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Herkunfts-, Transit- oder Zielland nicht möglich, ein- oder auszureisen und wird dadurch der Ablauf der Segelreise gestört, behalten wir uns das Recht vor, den Kojenchartervertrag fristlos zu kündigen, um den Segeltörn mit den anderen Mitseglern wie geplant durchführen zu können.


  8. DATENVERWALTUNG, URHEBERRECHTE, RECHT AM EIGENEN BILD

    a. Mit Ihrer Buchungsanfrage erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes auf unseren Datenträgern gespeichert werden.
    b. Sie erklären sich einverstanden, dass in unserem Besitz stehendes Bildmaterial mit Ihrem Abbild oder dem Ihrer in Ihrer Buchung mit angeführten Personen von uns zu Werbezwecken verwendet werden kann. Wir garantieren dabei, keine Abbilder zu verwenden, die nicht als in Einklang mit Anstand und guten Sitten stehend interpretiert werden könnten. Auf Ihre Anfrage entfernen wir das verwendete Bildmaterial jedenfalls unhinterfragt und unverzüglich. Weitere Ansprüche an uns entstehen dadurch nicht.


  9. ABTRETUNG

    Sie können
    Ihre vertraglichen oder gesetzlichen Rechte aus dem Kojenchartervertrag an Dritte abtreten, sofern wir nicht glaubhafte Gründe anführen können, die Ersatzperson nicht akzeptieren zu können.


  10. UNWIRKSAMKEIT UND GERICHTSSTAND

    Sollte eine Bestimmung des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder ungültig werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz.

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